Trump gewählt, die Ampel geplatzt. In der EU-Kommission sitzen bekennende Faschisten. Die weltweite Rechtsentwicklung schreitet voran. Nach der Bundestagswahl 2025 steht eine Regierung unter Führung der CDU/CSU in Aussicht. Und, die hat schon angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen um es in eine „Neue Grundsicherung“ umzuwandeln. Die Montagsdemonstranten sind entsetzt und befürchten: Mehr Druck, mehr Sanktionen, mehr Kürzungen. Gleichzeitig Massenentlassungen in der Auto-, Stahl- und Chemieindustrie, auch in Reutlingen und Umgebung. Ein Jahresrückblick, aber vor allem die Frage wie es weitergeht, stehen im Mittelpunkt der Montagsdemo, am Montag, den 2. Dezember, ab 18 Uhr auf dem Marktplatz.

Stellungnahme Montagsdemo Reutlingen zum Bürgergeld

Bürgergeldgesetz verabschiedet - Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz bleibt Realität

Seit 2004 kämpfen die in der bundesweiten Montagsdemo Bewegung verbundenen Montagsaktionen, auch in Reutlingen, gegen die Hartz Gesetze.
Mit Erfolg! Hartz IV ist weg!
Eines der meist gehassten Gesetze, damals von der Schröder-Fischer (SPD/GRÜNE) Regierung beschlossen, mit dem Namensgeber des vorbestraften VW Managers Peter Hartz, gibt es in dieser Form nicht mehr.
Allerdings ist das neue „Bürgergeld“ im Wesentlichen ein Etikettenschwindel der Ampelregierung. Manche bezeichnen es deshalb als „BürgerHartz“
Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per Gesetz. Die wenigen Abmilderungen gegenüber Hartz IV ist ein Zugeständnis an den jahrelangen Widerstand.

Unsere Kritik, einige Eckpunkte:

  • Zu geringe Regelleistungen: Mit den neu festgesetzten Regelleistungen wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den arm gerechneten Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe nicht ausreichend sichergestellt, daher ist das Bürgergeldgesetz weiterhin „Armut per Gesetz“. Der Paritätische fordert zum Beispiel 678 statt 502 Euro.
  • Weiter Sanktionen:
    Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen.
    • Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen wegen fehlender Mitwirkung wurde im Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig 100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse. Das widerspricht auch einem Bundesverfassungsgerichtsurteil.
    •  Daher bleibt das Bürgergeld ein Drangsalierungssystem.
  • Die Wohnkostenlücke:

An den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert. 400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen.

 

Unsere Forderungen:

  • Arbeitslosengeld I für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit
  • Sozialgeld in Höhe von 1200 Euro
  • 15 Euro Mindestlohn
  • 30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich

 

Übersicht der Bürgergeld-Regelungen nach Inkrafttreten

Hier finden Sie eine Übersicht der Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes, das zum
 1. Januar 2023 in Kraft tritt und in zwei Schritten umgesetzt wird

Regelungen, die seit 1. Januar 2023 gelten:

  • Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberichtigten zwischen 35 und 53 Euro.
  • Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten, die im angemessenen Umfang gewährt werden.
  • In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
  • Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum werden ebenfalls besser geschützt.
  • Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) ist aufgehoben. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.
  • Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium ist seit Ende 2022 aufgehoben.
  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
  • Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet.
  • Minderjährige, die Grundsicherungsleistungen zurückzahlen müssen, weil diese zu Unrecht gewährt wurden, haften für diese Überzahlung bei Eintritt der Volljährigkeit nur noch dann, wenn sie mehr als 15.000 Euro an Vermögen haben.
  • Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen.
  • Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
  • Die Sonderregelung für Ältere, wonach sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges nicht mehr als arbeitslos erfasst werden, ist aufgehoben.
  • Es gibt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sondern einheitlich Bürgergeld. Die Behörden haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen.
  • Die Handlungsmaximen der Antidiskriminierung werden ins SGB II aufgenommen.
  • Kommt es zu einer Leistungsüberzahlung wegen Aufnahme einer bedarfsdeckenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, muss diese Überzahlung nicht mehr in einem Betrag erstattet werden. Vorgesehen ist eine Ratenzahlung in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Regelbedarfs.

Regelungen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft treten:

  • Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
  • Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird bis schrittweise bis Ende 2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
  • Wenn bei der Erarbeitung des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
  • Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
  • In Bezug auf Weiterbildung gilt:
    • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
    • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
    • Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
    • Im SGB III wird der Arbeitslosenversicherungsschutz für Personen, die während einer Weiterbildung Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten, durch eine längere Mindestrestanspruchsdauer nach Ende der Weiterbildung verbessert.
    • Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT-Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
  • Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
  • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.

Vor 16 Jahren hat die Schröder/Fischer-Regierung, unterstützt von CDU und FDP, die Hartz-Gesetze und damit „Armut per Gesetz“ beschlossen. Fast solange gibt es auch die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung. Darauf sind wir stolz und es ist uns Anlass und Ansporn, unseren unermüdlichen Protest gegen den Sozialkahlschlag fortzusetzen!

Seit 2004 ist die Anzahl der in Armut lebenden Menschen rasant angestiegen. Der Niedriglohnbereich ist drastisch angewachsen. Die Kinderarmut hat sich durch Hartz IV verdoppelt. Weg mit den Hartz-Gesetzen!

Mit einem europaweit koordinierten Krisenprogramm werden Monopolen und Großbanken Milliarden zugeschoben und die Folgen der Weltwirtschafts- und Finanzkrise auf die Bevölkerung abgewälzt. Das fordert unseren gemeinsamen Widerstand! Die Aufstandsbewegungen in der Türkei, in Brasilien und Ägypten zeigen das große Potenzial der Rebellion! Hoch die internationale Solidarität!

Wir unterstützen den Kampf um jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz – ob bei Opel, der Stahlindustrie, im öffentlichen Dienst oder Klein- und Mittelbetrieben. Wir können auf keinen Arbeits- und Ausbildungsplatz verzichten! Für ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht, die 30-Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich' und die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Weg mit der Rente bis 67! Montag ist Tag des Widerstands!

Die weltweite Umweltkrise verschärft sich dramatisch, die Lebensgrundlagen der Menschheit auf der Erde sind bedroht. Retten wir die Erde!

Darüber hinaus haben wir viele Gründe gegen die Politik der Herrschenden auf die Straße zu gehen: für den Erhalt des Weltfriedens, gegen Sexismus und Unterdrückung von Frauen, für kostenlose Bildung, gegen den Abbau demokratischer Rechte. Keinen Fußbreit den Faschisten! Alle diese Anliegen sind herzlich willkommen auf der Herbstdemonstration. Wir fahren nach Berlin und machen mit der 10. Herbstdemonstration der neuen Bundesregierung – ob schwarz/gelb, rot/grün oder wie sie auch aussehen wird – sofort deutlich: Mit uns, mit dem Volk, habt ihr zu rechnen! Wir kämpfen für eine lebenswerte Zukunft für uns und unsere Kinder!

Jeden Montag Demo auf dem Marktplatz mit offenem Mikrofon für Alle.

Kontakt/
Impressum/ Datenschutzerklärung

  Eingang
 
Free counter and web stats